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LSG Berlin, 25.05.2004 - L 6 RA 63/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Anrechnung von Erwerbseinkommen; Inhaltsbestimmung und Schrankenbestimmung zur Vermeidung einer Übersicherung; Arbeitsentgelt von 630 DM als Hinzuverdienstgrenze; Verfassungsmäßigkeit des § 313 SGB VI
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 27.05.2002 - S 14 RA 1331/01
- LSG Berlin, 25.05.2004 - L 6 RA 63/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 8/02 R
Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - …
Auszug aus LSG Berlin, 25.05.2004 - L 6 RA 63/02
Hinzuverdienst ist dabei bei abhängiger Beschäftigung das Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 Sozialgesetzbuch - 4. Buch - (SGB IV) - also das Bruttoentgelt - ; es ist Monat für Monat den Zahlungsansprüchen auf Rente gegenüberzustellen (BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 2).Der Senat bezieht sich dazu voll inhaltlich auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 6. März 2003, veröffentlicht in SozR 4-2600 § 313 Nr. 2.
- BSG, 04.06.1991 - 12 RK 43/90
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei freiwillig krankenversicherten Beamten
Auszug aus LSG Berlin, 25.05.2004 - L 6 RA 63/02
Soweit in diesem Betrag ein kinderbezogener Ortszuschlag enthalten ist, ist er - anders als das Kindergeld selbst - Teil des Arbeitsentgeltes (BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 7). - BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R
Berufsunfähigkeitsrente - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze - …
Auszug aus LSG Berlin, 25.05.2004 - L 6 RA 63/02
Diesen Erfordernissen werden die Regelungen des § 313 SGB VI gerecht (näher zur Verfassungsmäßigkeit des Übersicherungseinwandes; Urteil vom 17. Dezember 2002, B 4 RA 23/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).